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15.05.2012
 
Alkohol am Steuer
In Frankreich herrscht bald Schnelltester-Pflicht
Corbis
Autofahrer müssen in Frankreich einen Alkoholschnelltester mit sich führen. Diese Regel tritt am 1. Juli 2012 in Kraft. Auch ausländische Fahrer müssen das sogenannte Éthylomètre dann immer dabei haben.
Saarbrücken - Ab Juli müssen alle Fahrer von Kraftfahrzeugen in Frankreich einen unbenutzten Alkoholschnelltester mit sich führen. Dies gelte ausnahmslos auch für alle ausländischen Fahrzeugführer, die in Frankreich unterwegs sind, teilte die Industrie- und Handelskammer (IHK) Saar am Dienstag mit.
Mit dieser Maßnahme wolle Frankreich die Verkehrssicherheit erhöhen. Den Angaben zufolge ist bei fast einem Drittel der tödlichen Verkehrsunfälle in Frankreich Alkohol die Ursache. In Deutschland liege der Anteil bei unter zehn Prozent. In beiden Ländern gilt eine 0,5-Promillegrenze.
Die Behörden setzen darauf, dass sich die Fahrer selbst testen: Wenn sie nicht sicher sind, ob sie fahrtüchtig sind, sollen sie vor Fahrtantritt ihren Promillewert selbst ermitteln können.
Die Alkohol-Schnelltestgeräte sind unter anderem in Apotheken und an Tankstellen erhältlich. Ab November 2012 wird ein Bußgeld fällig, wenn der Schnelltester im Auto fehlt oder benutzt ist.
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