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22.05.2012
 
Angepriesene Igel-Leistung
Verbraucherschützer mahnen Frauenärzte ab
DPA
Als sinnvolle Investition in die Krebsvorsorge preisen manche Frauenärzte einen Ultraschall der Eierstöcke an. Bezahlen müssen Frauen diese Leistung selbst. Experten sehen die Untersuchung skeptisch. Jetzt mahnt die Verbraucherzentrale NRW besonders offensiv werbende Mediziner ab.
Düsseldorf - Die nordrhein-westfälische Verbraucherzentrale hat mit der Abmahnung von Frauenärzten begonnen. Sie wirft den Medizinern unlautere Geschäftemacherei mit der Angst vor. Denn viele Gynäkologen preisen eine Ultraschalluntersuchung der Eierstöcke als wertvolle Krebsvorsorge an.
Tatsächlich sei die Untersuchung für die Frauen nutzlos und die Nutzen-Schaden-Bilanz sogar negativ, kritisierte der Chef der NRW-Verbraucherzentrale, Klaus Müller. Die Verbraucherschützer berufen sich dabei auf den Medizinischen Dienst des Bundes der Krankenkassen.
Die Frauenärzte sollen mit der Abmahnung gezwungen werden, bestimmte Werbeaussagen für die Untersuchung zu unterlassen. Ein Ultraschall der Eierstöcke zur Krebsfrüherkennung gehört zu den sogenannten individuellen Gesundheitsleistungen (Igel) und muss von den Frauen aus eigener Tasche gezahlt werden. Die Untersuchung kostet zwischen 16 und 31 Euro.
"Meister des Verkaufs"
Beim Eierstock-Ultraschall zeigten sich die Frauenärzte schon bei ihren Internetauftritten als "Meister des Verkaufs", kritisierten die Verbraucherschützer. Beim Check der Webauftritte von 157 Frauenarztpraxen in neun Städten fanden die Juristen der Verbraucherzentrale bei fast 40 Prozent ausdrückliche Empfehlungen für diese Untersuchung oder machten deren Bewerbung als "einzig sinnvolle Leistung" zur Krebsvorsorge aus. Zehn Praxen habe die Verbraucherzentrale deshalb nun wegen unlauterer Werbung abgemahnt.
Mit der Abmahnung der Ärzte betritt die Verbraucherzentrale Neuland: "Das ist etwas, was Ärzte noch nicht kennen, von der Verbraucherzentrale abgemahnt zu werden", sagte Verbraucherschützer Wolfgang Schuldzinski.
Die Verbraucherzentrale will weitere freiwillige Gesundheitsleistungen unter die Lupe nehmen. Der Umsatz mit diesen Leistungen werde auf 1,5 Milliarden Euro im Jahr geschätzt.
Weder die Ärztekammer noch der Berufs- und der Fachverband der Frauenärzte haben bisher eine Stellungnahme abgegeben.
 
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