Drogeriekette
Rossmann klagt gegen Rundfunkbeitrag
Die neue Rundfunkgebühr entsetzt Rossmann: Die Drogeriekette muss nach eigenen Angaben fünfmal soviel bezahlen wie bisher. Deshalb hat sie jetzt Klage eingereicht. Weitere Filialbetriebe könnten dem Beispiel folgen.
Burgwedel - 200.000 Euro statt knapp 40.000 Euro: Rossmann befürchtet starke finanzielle Zusatzbelastungen durch den neuen Rundfunkbeitrag. Deswegen hat die Drogeriekette nun Klage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof gegen die Abgabe eingereicht. Sie bedeute "einen Anstieg auf zirka 500 Prozent der gegenwärtigen Kosten", so zitiert die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" aus der ihr vorliegenden Klage.
Rossmann sieht sich dem Bericht zufolge durch den seit dem 1. Januar gültigen, neuen Rundfunkbeitrag in ihrer allgemeinen Handlungsfreiheit tangiert und macht einen Verstoß gegen das Gleichheitsgebot geltend.
Mögliche Zusatzkosten durch Übernahme der Schlecker-Filialen seien in den befürchteten Mehrkosten noch nicht enthalten. "Absolut gesehen", habe man sogar mit Abgaben von 291.000 Euro pro Jahr zu rechnen.
Laut "FAZ" richtet sich die Klage konkret gegen die Zustimmung des Bayerischen Landtags zum Rundfunkbeitragsstaatsvertrag. Dass die Klägerin "Rundfunkabgaben in Höhe von 200.000 Euro jährlich entrichten soll, obwohl sie aus dem staatlichen Angebot kaum einen Nutzen zieht, sprengt jede vernünftige Dimension", zitierte die Zeitung aus der Klage. Der Justiziar des Unternehmens kündigte in der "FAZ" an, man werde nötigenfalls auch vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.
Der neue Rundfunkbeitrag hat die Rundfunkgebühren abgelöst, deren Höhe sich nach der Zahl tatsächlich genutzter Geräte richtete. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hatte den Rundfunkbeitrag zuletzt stark kritisiert. Größere Filialbetriebe würden deutlich schlechter gestellt als gleich große Unternehmen mit nur einem Standort, sagte DIHK-Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben zu Wochenbeginn dem "Handelsblatt".