Hochfrequenzhandel
Bundestag verstärkt Kontrolle von Turbohändlern
Der Aktienhandel im Millisekundentakt sorgte wiederholt für spektakuläre Pannen. Nun hat der Bundestag strengere Vorgaben für Hochfrequenzhändler beschlossen. Nach Ansicht der Opposition gehen diese aber nicht weit genug.
In Deutschland soll der Turbohandel nun stärker kontrolliert werden. Der Bundestag verabschiedete am Donnerstag in Berlin einen entsprechenden Gesetzentwurf. Dieser sieht vor, dass die Betreiber der Computersysteme künftig von der Börsenaufsichtsbehörde BaFin überwacht werden.
Auch bestimmte Handelspraktiken wie das "Scalping" werden verboten. Dabei wird versucht, durch irreführende Marktsignale Kurse zu beeinflussen. Außerdem werden die Computer-Orders markiert, um den Verursacher einer Panne zügig ausfindig zu machen. Bei hohen Preisschwankungen soll der Handel ferner unterbrochen werden können. Zudem muss zwischen Anfragen und ausgeführten Aufträgen ein angemessenes Verhältnis bestehen. Vorgesehen ist schließlich auch, die Nachkommastellen der Börsenkurse zu reduzieren.
Die schwarz-gelbe Koalition verzichtete jedoch auf eine Mindesthaltefrist für Börsenorders, die der von SPD und Grünen dominierte Bundesrat gefordert hatte. Aus Sicht der Regierung hätte das den Hochfrequenzhandel von den deutschen Börsen vertrieben.
Oppositionsvertreter warfen der Koalition vor, eine effektive Kontrolle zu verhindern. SPD-Finanzexperte Carsten Sieling sagte, ein wirkungsvolles Instrument wäre eine Mindesthaltedauer von 500 Millisekunden gewesen, wie sie auch das Europäische Parlament gefordert hatte. Der Grünen-Abgeordnete Gerhard Schick kritisierte zudem, dass die Händler selbst ihre Computermodelle testen sollten und nicht die BaFin.
Mit dem Gesetz prescht die Bundesregierung in der EU voran, wo mit Überarbeitung der Finanzmarktrichtlinie MiFID ebenfalls an einer Kontrolle des Turbo-Handels gearbeitet wird. Allerdings dürfte es mindestens noch zwei Jahre dauern, bis die EU-Gesetzgebung abgeschlossen ist. Der Bundesrat muss dem deutschen Gesetz nicht zustimmen.